Die Köckh von Mauerstetten

Wenige Kilometer westlich von Regensburg mündet die Altmühl in die Donau. Obwohl die Altmühl in den Rhein-Main-Donau-Kanal einbezogen wurde, wirkt die Landschaft dort noch weitgehend unberührt. Auf einem nahezu senkrecht aus dem Altmühltal emporragenden Jurafelsen befindet sich die Burg Prunn. Die Burg wurde erstmalig 1037 urkundlich erwähnt. Im frühen 14. Jahrhundert zogen die Frauenberger auf. Das Wappen der Frauenberger war der Schimmel - die weiße Gurre - , die heute noch als weithin sichtbares Wahrzeichen die östliche Hochwand der Burg schmückt. Der Fund einer Handschrift des Nibelungenliedes aus dem 14. Jahrhundert ist ein Zeugnis dafür, dass Prunn eine Pflegestätte mittelhochdeutscher Dichtung gewesen sein muss.

1570 hielt mit dem herzoglichen Rat Karl Köckh zu Mauerstetten und Bodenmais ein neues Geschlecht seinen Einzug in der Burg. Mit dem Kaufbrief von 1570 überließ Herzog Albrecht „unserem Rath und lieben getreuen Caroln Köckhen zu Mauerstetten, allen seinen Erben und Nachkommen“ Schloss und Hofmark Prunn um Achtzehntausend Gulden. * (Burg Prunn, Amtlicher Führer bearb. von Manfred Fischer und Elmar D. Schmid, 1996.)

Prunn über dem Altmühltal
Schloss Prunn
Wappendarstellung in der Burg
Das Schloss Prunn im Altmühltal
in der Nähe von Regensburg

Aufnahme 2011
Wappendarstellung in Innern der Burg
links das Wappen der Köckh zu Mauerstetten

Aufnahme 2002

Als Herzog Albrecht V. von Bayern verschiedene Bergwerke an seine Kammerräte verschenkte erhielt Carl Keck 1551 das Bergwerk und die Hofmark Bodenmais. Derselbe wurde von Kaiser Ferdinand I. durch Diplom d.d. 15. Juni 1560 geadelt. Christoph Keck zu Brunn und Neuen-Kerstorf kaufte 1597 den dritten Teil der Hofmark Aicholting; 1608 hat er auch Ober- und Unterbodenmais und Gerwinkl. Durch die Ausbeutung ihrer Hüttenwerke müssen die Keck großes Vermögen erworben haben, denn sie erscheinen demnächst als Besitzer ansehnlicher Hofmarken: Türlstein, Traubenbach, Hitzing, Haunkenzell, Stallwang, Mauerstetten, Loheim, Irlbach und Trichering. * (J.Siebmachers’s großes Wappenbuch Band 6, 1. Abteilung, Bauer & Raspe, Neustadt an der Aisch 1979 Abgestorbener Bayerischer Adel.) Auf Schloss Prunn setzte die Bautätigkeit erst 1604 unter Christoph Köckh ein. 1641 stifteten Heinrich Keckh zu Brunn und Elisabeta, seine Gemahlin, geborene Herwartin von Hohenburg eine zierliche Monstranz in der Kirche im Dorf Prunn. Der Dreißigjährige Krieg vernichtete schließlich den Wohlstand der Köckh zu Prunn. In der Frauenkirche zu München befindet sich das prachtvolle Rotmarmor-Epitaph des 1592 verstorbenen Stammherrn Karl Köckh und seiner Frau Catharina. * (Burg Prunn, Amtlicher Führer bearb. von Manfred Fischer und Elmar D. Schmid, 1996.)

Karl Adam Keck von Mauerstetten erhielt durch Diplom d.d. Wien 6. Oktober 1688 den Reichsfreiherrenstand, welcher am 14. Mai 1689 in Bayern anerkannt wurde. Vom Kurfürsten Maximilian III. Josef erlangt die Familie eine Bestätigung ihrer alten Adels durch Diplom vom 4. Mai 1761. Der Freiherr Johann Nepomuk Felix Franz de Paula Keck von Mauerstätten, kgl. Bayer. Hauptmann (geb. 1779) wurde mit seinen Schwestern 1813 in die bayerische Adelsmatrik eingetragen. Wahrscheinlich ist mit ihm das Geschlecht erloschen.

Wappen der Khöck von Mauerstetten
Das Wappen wird wie folgt beschrieben: quadriert; im 1. und 4. schwarz golden gespalten, darin wachsender Mann Kleidung und Hut verwechselte Tinktur, in der Rechten ein Schwert haltend. 2. und 3. In Gold zwei schwarze Sparren. Gekrönter Helm: der Mann wachsend. Decken schwarz golden. * (J.Siebmachers’s großes Wappenbuch Band 6, 1. Abteilung, Bauer & Raspe, Neustadt an der Aisch 1979 Abgestorbener Bayerischer Adel.) Bemerkenswert ist, dass der Wiener Bürgermeister Paul Keck in seinem Wappen ebenfalls in Gold zwei schwarze Sparren führte. Auch Perger dürfte hier einen Zusammenhang gesehen haben, da er bei der Beschreibung der Farben des Wappen des Bürgermeisters Keck auf das der Keck von Mauerstetten verweist.  * (Perger,Richard: Die Wiener Ratsbürger 1396-1526, Franz Deuticke, Wien 1988, S 177.)

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