Entwicklung der Namen

Die Angehörigen der verschiedenen germanischen Stämme kannten noch keine Familiennamen. Bis ins 12. Jahrhundert begegnen uns in den Quellen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur Personen mit einem Namen. Familiäre Bindungen wurden vereinzelt durch die Nennung des Vaters zum Ausdruck gebracht, wie es heute auch noch in Island üblich ist. Vereinzelt finden sich in der Überlieferung auch individuelle Beinamen, die auf ein besonderes Merkmal des Namensträgers anspielen.

Über die Beinamen entwickelten sich im 12. Jahrhundert die Familiennamen. Wir können in den Quellen verfolgen, wie zur Identifizierung einer Person sowie zur Kennzeichnung der Familienzusammengehörigkeit in zunehmenden Maße zwei Namenselemente (Rufname und Familienname) verwendeten wurden. Wirtschaftliche Interessen und juristische Gesichtspunkte spielten eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Verbreitung und Festigung der Beinamen. So ist zunächst eine deutliche Zunahme der Zweinamigkeit beim Adel zu beobachten, nachdem die Lehen unter der Regierung Konrad II. im Jahre 1037 erblich geworden waren. Durch den erblichen Namenszusatz war es leichter, Besitzansprüche und Privilegien geltend machen zu können. Das städtische Patriziat war genauso wie der Adel an einer Sicherung des Familienbesitzes für die nachkommenden Generationen interessiert. Durch den Ausbau der Verwaltung und die Zunahme der Schriftlichkeit im 13. und 14. Jahrhundert wurde die Bildung von Familiennamen entscheidend gefördert. * (Duden Familiennamen Mannheim 2000 Einleitung)


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