Entwicklung der Namen
Die Angehörigen der verschiedenen germanischen Stämme kannten
noch keine Familiennamen. Bis ins 12. Jahrhundert begegnen uns in
den
Quellen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur Personen mit einem
Namen. Familiäre Bindungen wurden vereinzelt durch die Nennung des
Vaters zum Ausdruck gebracht, wie es heute auch noch in Island
üblich ist. Vereinzelt finden sich in der Überlieferung auch
individuelle Beinamen, die auf ein besonderes Merkmal des
Namensträgers anspielen.
Über die Beinamen entwickelten sich im 12. Jahrhundert die
Familiennamen. Wir können in den Quellen verfolgen, wie zur
Identifizierung einer Person sowie zur Kennzeichnung der
Familienzusammengehörigkeit in zunehmenden Maße zwei
Namenselemente (Rufname und Familienname) verwendeten wurden.
Wirtschaftliche Interessen und juristische Gesichtspunkte spielten eine
nicht zu unterschätzende Rolle bei der Verbreitung und Festigung
der Beinamen. So ist zunächst eine deutliche Zunahme der
Zweinamigkeit beim Adel zu beobachten, nachdem die Lehen unter der
Regierung Konrad II. im Jahre 1037 erblich geworden waren. Durch den
erblichen Namenszusatz war es leichter, Besitzansprüche und
Privilegien geltend machen zu können. Das städtische
Patriziat war genauso wie der Adel an einer Sicherung des
Familienbesitzes für die nachkommenden Generationen interessiert.
Durch den Ausbau der Verwaltung und die Zunahme der Schriftlichkeit im
13. und 14. Jahrhundert wurde die Bildung von Familiennamen
entscheidend gefördert. *
(Duden Familiennamen Mannheim 2000 Einleitung)