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Der Ausschnitt aus dem 1547
erstellten Stadtplan von Bonifaz Wolmuet zeigt den Ort des Geschehens.
Vom Rathaus und der darin befindlichen Dienstwohnung waren es nur
wenige Schritte bis zum Winterhaus Ecke Tuchlauben und Landskrongasse,
wohin die Truhen und Laden verbracht worden sind.
Auch heute ist es durchaus üblich, dass Angehörige aus der Wohnung eines Verstorbenen vor der Abhandlung der Verlassenschaft Gegenstände wegschaffen. Eine solche Vorgangsweise entspricht aber nicht der Rechtsordnung. Der Umstand aber, dass sich die Witwe des Verstorben gerade im Spital befand und die Vermengung von Amtspflichten mit privaten Interessen, werfen kein gutes Licht auf den Bürgermeister. Schließlich war gehörte die Abwicklung von Verlassenschaften damals zu den Aufgaben des Rates. |
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